Konrad-Zuse-Schule


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Hausordnung

Über die Schule

Der Umgang der Schülerinnen und Schüler ist ruhig, freundschaftlich und von gegenseitiger Achtung und Hilfsbereitschaft gekennzeichnet.

Konflikte werden gewaltfrei gelöst.


Es ist die Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler fleißig und diszipliniert zu lernen. Hinweise der Lehrer, der Sozialarbeiterin, des Hausmeisters und der Schulsekretärin sind zu befolgen.

Bei einem Verweis aus dem Unterricht ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.

1. Es gelten folgende Pausenzeiten:
9.30 - 9.45 / 11.15 - 11.45 / 13.15 - 13.30 / 15:00 - 15:10
Die Pausenzeiten sind unbedingt einzuhalten.
Mit dem 1. Klingeln zum Unterricht gehen die Schüler sofort in die Klassenräume. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zu verlassen.

2. Pausenhof ist nur die rechte Seite vom Schulgebäude aus betrachtet. Der Gehweg an der Straße ist kein Pausengelände. Schülerinnen und Schüler dürfen sich hier nicht zum Verbringen der Pause aufhalten.

3. Bei Regenwetter wird abgeklingelt (3maliges kurzes Klingelsignal). Die Schüler begeben sich in den nachfolgenden Unterrichtsraum und verbleiben dort unter Aufsicht des Lehrers der folgenden Stunde.

4. Im Schulgelände und auf dem Schulhof ist auf Ordnung, Sauberkeit und Hygiene zu achten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

5. Das unerlaubte Verlassen des Schulgrundstückes führt zum Verlust des Versicherungsschutzes durch die Unfallkasse Berlin.

6. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.

7. Für mutwillige Beschädigungen von Schuleigentum werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler haftbar gemacht.

8. Wertsachen (z.B. Schmuck), höhere Geldbeträge und Gegenstände, die für den Unterricht nicht erforderlich sind, sollen nicht mitgebracht werden. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung besteht kein Versicherungsschutz und die Schule übernimmt keine Haftung.

9. Für alle Schüler finden nur in den Pausen Sprechzeiten im Sekretariat statt.

10. Bei begründetem Schulversäumnis (Krankheit o.ä.) ist am ersten Fehltag die Schule telefonisch zu verständigen.

Bei Erkrankung ist spätestens ab dem 4. Tag eine ärztliche Krankschreibung erforderlich.
Die Entschuldigung über Fehlzeiten (schriftliche Entschuldigung/ ärztliche Krankschreibung etc.) muss unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch 7 Wochentage nach dem ersten Krankheitstag.

11. Das Treffen mit schulfremden Personen (außer Erziehungsberechtigte) auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Diese haben sich im Sekretariat anzumelden.

12. Straftatbestände (wie z.B. Handeln mit und Genuss von Rauschmitteln, Mitführen von Gegenständen, die als Waffen gelten) werden von der Schule angezeigt. Bei begründeten Verdachtsmomenten und zur Abwendung von Gefahren kann die Schulleitung Taschenkontrollen durchführen.

13. Das Tragen ausländerfeindlich und antisemitisch orientierter Kleidung oder Symbolik wird nicht toleriert und zur Anzeige gebracht. Das Tragen von Springerstiefeln ist nicht gestattet.

14. Schülerinnen und Schüler können angemessen zu Reinigungsarbeiten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände herangezogen werden.

15. Die Handybenutzung ist im Unterricht grundsätzlich verboten. Handys sind auszuschalten. Bei Nichtbeachtung des Verbotes kann ein Unterrichtsausschluss erfolgen.

16. Das Benutzen von tragbaren Musikabspielgeräten (Walkman, Diskman, mp3-Player, I pod etc.) ist im Theorie- und Praxisunterricht verboten.

17. Ordnungsmaßnahmen werden erlassen bei Störung des Unterrichts, wiederholtem Zuspätkommen, Nichtbefolgen der Anweisungen der Lehrkräfte.

18. Der Schulbesuch wird in die gelbe Karte eingetragen. Diese ist von den Erziehungsberechtigten an jedem Schultag zu unterschreiben.

19. Rad fahren ist auf dem Hof verboten.

Diese Hausordnung wird jährlich auch von der Schülervertretung bestätigt.
Die Hausordnung wird im Schülerordner ‘Sozialkunde’ oder `Deutsch u. Sozialkunde´ abgelegt. Dort kann regelmäßig nachgelesen werden.

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